Annahmebedingungen

Die Kinderartikelbörse Sunnaboga nimmt saubere, gut erhaltene und vollständige Artikel jeglicher Art für Kinder in Kommission.

Sommer- wie Winterkleider können grundsätzlich durchgehend während der jeweiligen Saison abgegeben werden. Der Sunnaboga behält sich jedoch vor, zwischendurch einen Annahmestop einzulegen.

Der Verkaufspreis wird durch die Kinderartikelbörse Sunnaboga festgelegt, falls von der Kundin nicht ausdrücklich anders gewünscht

Die Artikel werden mit einer Nummer etikettiert, welche bei Verkauf Aufschluss darüber gibt, auf welches Kundenkonto das Guthaben gutgeschrieben wird.

Es wird keine Korrespondenz darüber geführt, welche Artikel zum Verkauf abgegeben wurden und welche bereits verkauft sind.

Nach erfolgtem Verkauf wird der Gewinn zu 50% an die Kundin bar ausbezahlt.

Guthaben aus Verkauf von Artikeln müssen bei der Kinderartikelbörse Sunnaboga unaufgefordert selber nachgefragt und abgeholt werden.

Verkaufserlöse von Artikeln mit einem Verkaufswert bis Fr. 3.- gehen vollumfänglich in die Kasse der Kinderartikelbörse Sunnaboga und werden nicht zu 50% an die Kundin ausbezahlt.

Saisonartikel kommen jeweils im Februar und im August in den Rabatt-Ausverkauf.

Nicht verkaufte Artikel werden nicht zurückgegeben, sondern durch die Kinderartikelbörse Sunnaboga an eine gemeinnützige Organisation gespendet.

Die Kinderartikelbörse Sunnaboga übernimmt keine Haftung für sämtliche Artikel bei Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruch und anderen Schäden.


 

Name: ______________________________

   

Vorname: _____________________________
 

Strasse: _____________________________

   

PLZ/Ort: _____________________________
 

Telefon: ____________________________

   

e-mail: _______________________________

Dies wird von der Kundin und von Jeannette Koller  unterzeichnet.